Infos und Konditionen
- Ab den 01.01.2014 wurde in Südtirol wurde in Südtirol die Ortstaxe eingeführt.
- Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes (in unserem Fall beträgt Sie 1,10 Euro). Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Ortstaxe ist im Halbpensions/Zimmer mit Früstück Preis nicht inbegriffen .
- Jedes Zimmer verfügt über Badezimmer, Balkon, Telefon, Safe und Plasma-TV mit Digital-Decoder.
Ermäßigung:
- Die Zimmer mit zuschlagbett werden die folgenden ermäßigung angewendet:
0-2 Jahre: kostenloß
2-4 jahre : 40%
5-8 jahre : 30%
9-11 jahre : 20%
erwachsen : 15%
Aufenthalt midestens 3 nächte.
- Die Verbindungs räume mit 4 besitzer verden die folgenden ermäßigung angewendet:
5-8 jahre : 30%
9-11 jahre : 20%
Die Ermäßigung werden nur angewendet bei 4 besitzer.
Aufenthalt mindestens 3 nächte.
- Die Ermäßigung sind nicht kombienierbar mit anderen angeboten.
- Doppelzimmer als ein bett zimmer belegt wird 70% vom halbpension preis dazuberechnet.
- Leider tiere sind im unseres haus nicht erlaubt.
- Reservierungbestätigung & Stornobedingungen:
- Die Reservierung wird mit einer anzahlung in höhe von 30% des gesamtpreis bestätigt durch eine banküberweißung.
- Die Bank überweißung muß innerhalb von 7 tage nach der bestätigungs email zugesand werden, an sonst wird die reservierung als nicht gültig betrachtet.
- Falls eine Stornierung bis 21 tagen des anreisetag wird die anzahlung nicht erstattet.
- Falls eine Stornierung ab die 21 tagen vor des anreisetag wird 70% des gesamtbetrag erhalten.
- Falls einer spät anreise oder früh abreise wird das gesamt betrag der buchung erhalten.
- Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu. Mitteilung gemäß Teil III, Titel III, Abschnitt I, des Konsumentenschutzkodex (GvD 206/2005).
- wir empfehlen eine Stornoversicherung zu unterschreiben:
- Nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht erstattet.
- Wir bitten im Haus , hausschuhe zu verwenden.